Doch Verbraucherschützer widersprechen. Die europäische Verbraucherorganisation BEUC verweist auf Umfragen, nach denen die Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten sehr wohl zwischen Fleisch und pflanzlichen Ersatzprodukten unterscheiden kann. „Die Entscheidungsträger sollten sich darauf konzentrieren, Verpackungen klar zu gestalten und auf vertrauenswürdige Kennzeichnungen zu setzen", erklärte BEUC-Expertin Irina Popescu.
Wirtschaft und Handel lehnen EU-Vorstoß ab
Auch die Lebensmittelbranche reagierte kritisch. In einem gemeinsamen Brief an deutsche EU-Abgeordnete wandten sich große Unternehmen gegen das geplante Verbot. Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Aldi Süd, Lidl, Burger King und der Rügenwalder Mühle. Sie warnen, die Regelung würde Konsumenten eher verwirren als schützen.
Uneinigkeit in Deutschland: Merz dafür, Abgeordnete dagegen
Politisch stößt der Vorschlag in Deutschland auf ein geteiltes Echo. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) stellten sich hinter das geplante Namensverbot. „Eine Wurst ist eine Wurst. Wurst ist nicht vegan", sagte Merz in der ARD-Sendung Caren Miosga.
Die Mehrheit der deutschen EU-Abgeordneten von CDU und CSU stimmte allerdings gegen den Antrag. Der CDU-Politiker Peter Liese kritisierte: „Es ist schade, dass sich die Mehrheit des Parlaments in einer Zeit, in der wir wirklich andere Probleme haben, mit so einem Unsinn beschäftigt."
Auch Abgeordnete von SPD, Grünen und Liberalen sprachen sich gegen das Verbot aus. „Begriffe wie Veggie-Burger oder Tofu-Wurst sind längst alltäglich", sagte die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl. Ein Namensverbot löse keine strukturellen Probleme: „Keine Landwirtin oder kein Landwirt hat dadurch am Ende mehr Geld in der Tasche."
Teil einer größeren Agrarreform
Die Abstimmung über die Bezeichnungen war Teil eines umfangreichen EU-Gesetzespakets, das eigentlich darauf abzielt, die Position von Landwirtinnen und Landwirten gegenüber großen Supermarktketten zu stärken. Künftig sollen schriftliche Verträge zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und Abnehmern Pflicht werden – bisher ist das etwa in der Milchwirtschaft nicht immer üblich.
Das Parlament sprach sich zudem für Ausnahmen von dieser Vertragspflicht aus, wenn ein Branchenverband dies beantragt, und befürwortete Erleichterungen für Landwirte im Bereich Klimaschutz.
Wie es weitergeht
Mit der Abstimmung hat das EU-Parlament zwar eine Richtung vorgegeben, doch der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. In den anstehenden Verhandlungen mit den EU-Staaten könnten Teile des Gesetzes – darunter auch das Namensverbot für pflanzliche Produkte – erneut verändert oder ganz gestrichen werden.
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