Sämtliche Unterlagen - einschließlich jene zur Prüfung der Umweltverträglichkeit - können bis zum 4. April auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter der Rubrik „Service/Bekanntmachungen/ Planfeststellungsverfahren/aktuelle Planfeststellungsverfahren: Straßen" sowie im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de/bw eingesehen werden.
Private Betroffene, Umweltvereinigungen und Träger öffentlicher Belange wie Fachbehörden und Gemeinden können bis zum 16. Mai Einwendungen erheben und Stellungnahmen abgeben.
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