Vortrag zur Verpackungssteuer | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen:

Experte gibt Tipps zur Verpackungssteuer

Stand: 21.03.25 13:52 Uhr

Zum 1. Januar 2022 führte die Stadt Tübingen die Verpackungssteuer ein. Seit dem erhebt die Kommune auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck eine Steuer von 20 bzw. 50 Cent. Eine Neuerung, die damals nicht von allen positiv aufgenommen wurde. Eine Klage der Fastfood-Kette McDonalds hatte aber keinen Erfolg. Im Januar diesen Jahres entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in letzter Instanz: Die Verpackungssteuer ist rechtmäßig. Seitdem liebäugeln weitere Städte in Baden-Württemberg mit der Einführung der Steuer. Tipps dazu gabs am Mittwoch beim BUND Regionalverband Neckar-Alb in Reutlingen quasi aus erster Hand.


Verpackungsmüll in Tübingen. Ein Phänomen, das sich in den letzten drei Jahren spürbar reduziert habe. Betriebe würden vermehrt auf Mehrweggeschirr zurückgreifen und die Stadt selbst verzeichne ein Plus bei den Einnahmen.

Kurzum: Die Verpackungssteuer wirkt, sagt Tobias Staufenberg. Als Mitarbeiter in der Stabsstelle für Umwelt- und Klimaschutz Tübingen hat er deren Historie in der Universitätsstadt praktisch von Beginn an mitverfolgt. Diese sei vor allem anfangs holprig gewesen. Für Städte und Gemeinden, die die Steuer einführen wollen, gebe es deshalb einiges zu beachten.

"Für Kommunen ist wichtig, dass es als allererstes natürlich eine Mehrheit im Gemeinderat braucht. Denn eine kommunale Steuersatzung muss vom Gemeinderat beschlossen werden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ansonsten können wir nur Tipps geben aus unserer Erfahrung. Ich würde immer den Tipp geben, sich an unserer Satzung zu orientieren. Die ist rechtlich geprüft bis zum Bundesverfassungsgericht. Von daher macht es wenig Sinn, das Rad neu zu erfinden" erläuterte Staufenberg.

Zudem empfiehlt Staufenberg ein Förderprogramm für Mehrweggeschirr. Sprich: Die Unternehmen sollten zum Beispiel bei der Beschaffung finanziell unterstützt werden. Damit habe man in Tübingen gute Erfahrungen gemacht.

Außerdem sei eine gute Kommunikation entscheidend. Mit den Gastronomen, aber auch mit den Menschen. Denn die Steuer, die die Betriebe zahlen, übertragen diese im Regelfall auf den Kunden. Deshalb sei es zum Beispiel wichtig zu wissen, für welche Verpackungen die Steuer gilt.

"Verpackungssteuerpflichtig ist z.B. die Currywurst mit Pommes, wenn man sie in einer Pommesschale isst. Denn sie ist warm, in der Regel für den direkten Verzehr und landet in der Regel danach im öffentlichen Mülleimer wenn man sie an der Bude gekauft hat" so Staufenberg.

Nicht verpackungssteuerpflichtig ist zum Beispiel der Laib Brot oder Brötchen vom Bäcker in der Tüte, da diese in der Regel nicht für den sofortigen Verzehr gedacht sind.

Interessiert verfolgten die Mitglieder des BUND den Vortrag. Dieser kam bei den Mitgliedern gut an, auch wenn bezüglich der Steuer durchaus auffiel, dass die Menge an damit verbundener Arbeit enorm sei.

"Man sieht aber: Wenn man gut kommuniziert – das heißt gegenüber den Gastronomen und natürlich auch gegenüber dem Gemeinderat, der im Endeffekt entscheidet – sich viel Zeit nimmt und alles abprüft, dann lohnt sich die Einführung der Verpackungssteuer schon" so BUND-Regionalgeschäftsführerin Barbara Lupp.

Für die Zukunft wünscht sich Barbara Lupp, dass es den Kommunen leichter gemacht wird, die Verpackungssteuer einzuführen, damit die Mülleimer zum Beispiel auch in Reutlingen weniger überlaufen sind.

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