Das Gesetz ermöglicht eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben sowie ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz. Davon sind 100 Milliarden Euro für klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft reserviert. Weitere 100 Milliarden Euro gehen direkt an die Bundesländer, was zur breiten Zustimmung beitrug.
Eine Zweidrittelmehrheit galt lange als unsicher, da in einigen Landesregierungen Parteien wie die Linkspartei, FDP, Freie Wähler und BSW beteiligt sind. Doch Bayern kündigte frühzeitig Zustimmung an, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern und Bremen.
Das Gesetz sieht vor, dass der Bund künftig Kredite aufnehmen darf, wenn Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts übersteigen. Zusätzlich wird die Schuldenbremse für ein gemeinsames Kreditvolumen der Länder von bis zu 15 Milliarden Euro jährlich gelockert.
Nun fehlt nur noch die Prüfung und Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Da das Bundesverfassungsgericht das Verfahren bereits für rechtens erklärt hat, dürfte dies eine Formsache sein. In einigen Bundesländern bedarf es jedoch noch Verfassungsänderungen, um die neuen Regelungen umzusetzen.
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