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Reutlingen:

"Erhalt von Familienunternehmen ist gefährdet" - Erbschaftssteuer: IHK schreibt an Bundestagsabgeordnete

Stand: 06.08.15 09:39 Uhr

06.08.2015. Die IHK-Spitze spricht sich erneut für eine mittelstandsfreundliche Erbschaftsteuerreform aus. In einem Schreiben haben sie die regionalen Bundestagsabgeordneten um Unterstützung im laufenden Gesetzgebungsverfahren gebeten. "Der Erhalt von Familienunternehmen ist gefährdet", heißt es in dem Brief von IHK-Präsident Christian O. Erbe und Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp an die sieben regionalen Bundestagsabgeordneten. Der derzeit vorliegende Kabinettsentwurf für die Reform geht aus Sicht der IHK weit über die Vorgaben von EU und Bundesverfassungsgericht hinaus.

 Der  Kabinettsentwurf für die Reform ist, so die IHK, nicht „auf das Notwendige begrenzt und einfach ausgestaltet". Das für den Gesetzentwurf zuständige Finanzministerium hatte Anfang des Jahres angekündigt, dass die Reform „minimalinvasiv" ausfallen werde. Erbe und Epp fordern: „Die vom Bundesverfassungsgericht eröffneten Gestaltungsspielräume müssen ausgeschöpft werden."

Freigrenze zu niedrig

Im Detail kritisieren Erbe und Epp, dass die derzeit vorgeschlagene Freigrenze für eine Bedürfnisprüfung so genannter „großer Unternehmen" mit

26 Millionen Euro zu niedrig ausfällt. Zudem werden bei der Feststellung der Schwellenwerte Unternehmen systematisch überbewertet. Dazu kommt: Die Privatvermögen sollen bei der Bedürfnisprüfung einbezogen werden. Aus Sicht von IHK-Präsident und Hauptgeschäftsführer bedeutet dies „faktisch die Wiedereinführung der Vermögensteuer für Erben von Betriebsvermögen."

Als problematisch bewerten Erbe und Epp, dass Firmenbeteiligungen in Ländern außerhalb der EU künftig nicht mehr zum begünstigten Betriebsvermögen gehören sollen. Sie müssten also im Fall einer Übertragung besteuert werden. „Eine erfolgreiche Tätigkeit im Ausland wirkt sich auf ein Unternehmen insgesamt und damit auch auf die Arbeitsplätze im Inland positiv aus", schreiben IHK-Präsident und Hauptgeschäftsführer. Für sie erschließt es sich nicht, warum Unternehmen, die Arbeitsplätze in Deutschland beibehalten und gleichzeitig das Risiko von Auslandsinvestitionen eingehen, bei einer Übertragung belastet werden sollen.

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2014 zur Erbschaftsteuer geurteilt. Demnach muss der Gesetzgeber die geltenden Regelungen nachbessern. Das betrifft vor allem die Befreiung kleiner Betriebe von der Lohnsummenregel, die Handhabung von Verwaltungsvermögen und die Bedürfnisprüfung für so genannte „große" Unternehmen. Die IHK-Organisation spricht sich für eine klare, eindeutige und handhabbare Regelung aus. Die Anwendung darf aus Sicht der IHKs nicht in das Ermessen des einzelnen Finanzbeamten fallen. Einen aktuellen Überblick mit einer Bewertung der Kabinettsvorlage gibt es online auf www.ihkrt.de/erbschaftsteuer.

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