Polizeiauto | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen:

Sachbeschädigungen bei Nachttanz-Demo

Stand: 26.07.15 10:19 Uhr

Mit Beginn um 19 Uhr, fand am Samstagabend in Reutlingen die zweite von der Galerie Zelle organisierte Nachttanzdemonstration statt, die mit einer Auftaktkundgebung am Listplatz und drei Zwischenkundgebungen im Bereich der Hindenburg-/Friedrich-Ebert-Straße und am Markt- und Leonhardsplatz schließlich ihren Abschluss in der Galerie Zelle fand.

Bei dem ordnungsgemäß  angemeldeten Aufzug, der etwa acht Kilometer durch die Innenstadt führte, nahmen rund 350 Personen verschiedener autonomer Gruppierungen teil. Abschluss der Veranstaltung war gegen 22.20 Uhr.

Die Polizei registrierte während der Veranstaltung Ordnungswidrigkeiten und mehrere Straftaten. Bereits zu Beginn der Auftaktkundgebung erfolgte am Listplatz aus einer Gruppe heraus von einem noch nicht identifizierten Täter das Zünden eines Böllers.

Während des Aufzugs im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofes und auch unmittelbar nach der ersten Zwischenkundgebung wurden aus dem Demonstrationszug heraus mehrfach Rauchfackeln und Rauchpulver  entzündet. Erst nachdem der Versammlungsleiter auf Weisung der Polizei die Demonstrationsteilnehmer wiederholt darauf hingewiesen hatte, dies zu unterlassen, kam es zu keinen weiteren Entzündungen mehr.

Auf dem Weg zur dritten Zwischenkundgebung beginnend am  Albtorplatz und im Bereich der Kaiser- und Beutterstraße beschädigten Demonstrationsteilnehmer insgesamt sieben parkende Autos. Fünf Fahrzeuge wurden hierbei zerkratzt, an einem der Seitenspiegel und an einem weiteren ein Kennzeichen abgetreten. Die Schadenshöhe dürfte  sich nach ersten Schätzungen auf mindestens 5 000 Euro belaufen.

Die Person, die den Spiegel abgetreten hatte, konnte unmittelbar nach der Tat identifiziert und vorläufig festgenommen werden. Sie wird entsprechend zur Anzeige gebracht. In allen anderen Fällen wird zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Die Verantwortlichen der Versammlung haben der Polizei ihre Unterstützung bei der Ermittlung der Täter zugesagt.

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