Landgericht Tübingen | Bildquelle: Landgericht Tübingen

Tübingen:

Verstoß gegen Kriegswaffenkontrollgesetz: Metzinger Waffenhändler zu Bewährungsstrafen verurteilt

Stand: 20.07.15 10:32 Uhr

Im Prozess um zwei Metzinger Waffenhändler, die über sieben Jahre ohne entsprechende Genehmigung Kriegswaffen wie Sturmgewehre oder Granatwerfer bestellt und an kasachische Sicherheitskräfte und die dortige Präsidentengarde weiterverkauft hatten, sind die Angeklagten jetzt zu Bewährungsstrafen verurteilt worden - trotz umfangreicher Aussagen und der Versicherung, man sei sich keiner Schuld bewusst gewesen.

Vor dem Tübinger Landgericht wurde der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz für einen 58jährigenMann mit einem Jahr und acht Monaten bestraft. Sein 37jähriger Geschäftspartner erhielt ein Jahr und vier Monate. Die Männer stammen ursprünglich aus dem Gebiet der früheren Sowjetunion.
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