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NABU: "Bundeskartellamt handelt wie die Axt im Walde" - ForstBW darf kommunalen & privaten Wald nicht mehr bewirtschaften

Stand: 15.07.15 17:17 Uhr

15.07.2015. Der NABU kritisiert scharf, dass das Bundeskartellamt die baden-württembergische Forstverwaltung de facto zerschlägt: "Das Kartellamt setzt unsere Wälder mit Holzfabriken gleich und die Forstleute mit Produktionsarbeitern. Es hat ganz offensichtlich nicht verstanden, dass Wälder mehr sind als Produktionsstätten." Das Bundeskartellamt hatte dem Land Baden-Württemberg heute eine Verfügung zugestellt, die umfangreiche Verbote für die staatliche Forstbewirtschaftung zur Folge hat.

"Wälder machen Baden-Württemberg für uns Menschen lebenswert und für Tiere und Pflanzen überlebenswert. Den Wald alleine privatwirtschaftlichen Interessen preiszugeben, verkennt das völlig. Die Kartellwächter setzen damit auch die Axt an den hohen Bewirtschaftungsstandards an, die wir in unseren Wäldern inzwischen erreicht haben", kritisiert NABU-Landeschef Andre Baumann. „Aber der Wald ist kein Dosenbier und die Forstverwaltung kein Wurstkartell!"

Die Kritik des NABU richte sich explizit dagegen, dass ForstBW kommunalen und privaten Wald nicht mehr beförstern darf. Dass sich beim Verkauf des Rundholzes etwas ändern müsse, ist dagegen aus Sicht des NABU nachvollziehbar.

Das Bundeskartellamt hatte dem Land Baden-Württemberg heute eine Verfügung zugestellt, die umfangreiche Verbote für die staatliche Forstbewirtschaftung zur Folge hat. Der baden-württembergische Forstminister Bonde hatte nach einer ersten Sichtung der Verfügung angekündigt, gerichtlich gegen die Verfügung vorzugehen. Bonde rief außerdem den Bundestag dazu auf, das Kartellamt über eine Änderung des Forstgesetzes in seine Schranken zu weisen,

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