Karlsruhe / Bruchsal:
Nach Tod in JVA: Anklage gegen Anstaltsärztin
Stand: 07.07.15 14:30 Uhr
Nach dem Tod eines Strafgefangenen in der JVA Bruchsal im August des vergangenen Jahres erhebt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage gegen die Anstaltsärztin.
Das Verfahren gegen den mittlerweile suspendierten Anstaltsleiter wurde eingestellt. Der Verstorbene sei geisteskrank gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Sein Tod sei vermeidbar gewesen. Obwohl die Anstaltsärztin von seinen psychischen Auffälligkeiten wusste, habe sie fahrlässig nicht erkannt, dass eine medizinische Versorgung notwendig war, so der Vorwurf. Der Anstaltsleiter dagegen musste darauf vertrauen, dass die Ärztin den Gesundheitszustand ausreichend überwachte. Er trage daher keine persönliche Schuld.
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