Da das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 in der Praxis gescheitert sei, seien sich CDU/CSU und SPD bei den Koalitionsverhandlungen einig gewesen, dass der Prostitutionsmarkt in einer Form geregelt werden muss, "die der Organisierten Kriminalität weniger Spielraum lässt und Fremdbestimmung in der Prostitution möglichst verhindert", so die Unions-Parlamentarier. Denn Fremdbestimmung in der Prostitution verstoße in besonders übler Form gegen die Menschenwürde. Nicht für die, die selbstbestimmt in der Prostitution tätig sind, werde es das neue Gesetz geben, sondern für diejenigen, die fremdbestimmt diese Arbeit ausüben. Und diese nicht-selbstbestimmt anschaffenden Frauen und Männer verdienten nicht nur die Solidarität und das Mitgefühl der Gesellschaft, sondern auch den wirksamen Schutz durch den Staat.
Ein Prostitutionsschutzgesetz kann laut CDU/CSU-Bundestagsfraktion aber nur wirken, wenn es keine Schlupflöcher gibt. Rockerbanden und Organisierte Kriminalität würden sofort jede Umgehungsmöglichkeiten ausnutzen.
Die Anmeldepflicht soll zukünftig für alle Prostituierte gelten - ohne Ausnahmen. Bordellbetreibern, die Prostituierte ohne Anmeldung arbeiten lassen, drohen empfindliche Strafen. Von der Bordellindustrie finanzierte Ärzte oder Beratungseinrichtungen bleiben im Anmeldungsprozess außen vor, da diese staatliche Aufgabe nur auf Behörden zu übertragen ist. Und: CDU/CSU hätten gegen erheblichen Widerstand der SPD dafür gekämpft, dass die besondere Altersgruppe der 18 bis 20 Jährigen sich im Rahmen der Anmeldepflicht engmaschiger bei den Behörden vorstellen muss. Nicht um sie repressiv zu kontrollieren, sondern damit insbesondere diese Altersgruppe leichter und niedrigschwelliger im direkten Kontakt mit den Behörden Hilfe bekomme, wenn sie sie brauche.
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