Die Polizei Köln stellte den Schusseinsatz der SEK-Einheit seinerzeit als Notwehr dar. Demnach habe der Gemüsehändler als erster geschossen. Dabei stützte sich die Kölner Polizei vor allem auf die Aussagen der eingesetzten SEK-Schützen. Diese Version ist nach Focus-Informationen nicht mehr haltbar. Ein Video einer Überwachungskamera am Großmarkt, das den Einsatz aufzeichnete, widerspricht massiv den Aussagen der Beamten.
Dasselbe gilt für ein Schmauchspurgutachten, das die damalige Mordkommission der Kölner Polizei anforderte. Dies legt nahe, dass die SEK-Beamten vorschnell das Feuer eröffnet haben. "Der SEK-Zugriff ist damals aus dem Ruder gelaufen", erläutert der Anwalt des Kaufmanns, Gottfried Reims - "in dem Fall haben die Einsatzkräfte massiv gelogen".
Sein Mandant wurde wegen versuchten Totschlags 2012 angeklagt. Ein Prozess fand bis heute nicht statt. Vielmehr hob die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl gegen den angeklagten Großhändler auf. Sein Anwalt glaubt, auch den Grund zu kennen: "Da will keiner heran, der Fall ist zu heikel." Reims will in der Causa das Land NRW auf Schadenersatz in sechsstelliger Höhe verklagen.
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