Logo germanwings vor Flugzeug | Bildquelle: RTF.1

Deutschland:

Bundesbeauftragte für Datenschutz warnt vor Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht nach Germanwings-Absturz

Stand: 30.03.15 18:18 Uhr

Vor dem Hintergrund der Diskussion um den Kopiloten der Germanwings-Maschine sprechen sich die Arbeitgeberverbände für eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht in bestimmten Fällen aus. "Wenn Arbeitnehmer, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten, psychische Probleme haben, sollte eine unabhängige staatliche Stelle davon erfahren", sagte Thomas Prinz, Arbeitsrechtsexperte der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem Tagesspiegel. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, warnt vor einem solchen Schritt.

Diese unabhängige Stelle könne etwa das Gesundheitsamt sein. Das gleiche gelte für Seuchen, die Kollegen oder die Öffentlichkeit gefährden könnten. Die ärztliche Schweigepflicht sei ein hohes Gut, betonte Prinz, "aber aus Sicht der Wirtschaft wäre es von Vorteil, wenn man bei drohenden Gefahren davon eine Ausnahme machen könnte."

Der Co-Pilot der abgestürzten Germanwings-Maschine Andreas L., der verdächtigt wird, den Absturz des Airbus A320 in Südfrankreich absichtlich herbeigeführt zu haben, ist - einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu Folge - vor Jahren von ärztlicher Seite "als suizidgefährdet " eingestuft worden.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, hat vor einer vorschnellen Aufweichung des Datenschutzes gewarnt. "Das Flugzeugunglück und die bislang bekannt gewordenen Hintergründe dürfen nicht in voreilige Forderungen zur Lockerung des Datenschutzes münden", sagte Voßhoff dem Tagesspiegel. "Insbesondere solange nicht alle Informationen ausgewertet wurden, wäre es verfehlt, den hohen Schutz, welchen gerade Gesundheitsdaten zu Recht genießen, in Frage zu stellen. Es bedarf hier einer sorgfältigen Abwägung, die nicht erfolgen kann, solange nicht alle Zusammenhänge bekannt sind."

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