Gemeinderat Tübingen | Bildquelle: RTF.1

Tübingen/Reutlingen/Metzingen :

Neues Boss-Outlet: Tübinger Gemeinderat stimmt für Klage/ Reutlinger Rat entscheidet heute Abend

Stand: 24.03.15 19:07 Uhr

Der Tübinger Gemeinderat - hier Archivbilder - hat sich gestern Abend für eine Klage gegen die vom Regierungspräsidium Tübingen als Landesbehörde erlassene Erlaubnis zur Erweiterung des Metzinger Boss-Outlets ausgesprochen. Die Genehmigung sieht vor, dass auf dem ehemaligen Gaenslen und Völter-Areals in Metzingen unter anderem ein um rund 3000 Quadratmeter vergrößertes Boss-Outlets entstehen darf.


Die Nachbar-Städte Reutlingen, Tübingen und Nürtingen befürchten dadurch starke Kaufkraftverluste. Sie sehen einen Verstoß gegen die Ziele der Landesraumordnungsplanung. Der Bescheid des Regierungspräsidiums als Landesbehörde erlaube mehr Gesamtverkaufsfläche, als für ein Mittelzentrum wie Metzingen gestattet seien. Sie befürchten zudem einen Präzedenzfall.

Das Regierungspräsidium argumentiert hingegen, dass Metzingen mit seiner Outlet-City ein Sonderfall sei - und zudem der prognostizierte Kaufkraftverlust in den Nachbar-Kommunen deutlich unter dem kritischen Wert von 10 Prozent liege. Ein Großteil der Kunden käme von außerhalb Baden-Württembergs. Zudem seien die Outlet-Artikel kaum in normalen Geschäften zu finden.

Am heutigen Dienstagabend stimmt auch der Reutlinger Gemeinderat über das Einreichen einer Klage ab. Dabei geht es auch darum, durch die zunächst eingereichte Klage die Widerspruchsfrist nicht zu versäumen.

Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Helmut Haussmann, FDP, hatte in einem Interview mit RTF.1 an Reutlingen und Tübingen appelliert, auf eine Klage zu verzichten. Diese würde zu Zeitverzögerungen von rund dreieinhalb Jahren führen. Laut Haussmann gefährde diese Entwicklung Arbeitsplätze in Metzingen. zudem könne sich Boss auch möglicherweise nach einem anderen Standort für sein Outlet umsehen. Auch gehe der gesamten Region Strahlkraft verloren, die im Grunde allen und auch den Nachbarkommunen nütze:

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