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Baden-Württemberg:

FDP moniert: Reden und Handeln von Rot-Grün liegen beim Inklusionsthema weit auseinander

Stand: 09.03.15 15:06 Uhr

In einer Landtagsdebatte über den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen warf der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, dem Kultusminister Scheinheiligkeit vor.

Der Gesetzentwurf zur Inklusion an Schulen sei ein trauriges Beispiel für das Auseinanderklaffen von Reden und Handeln bei der grün-roten Landesregierung. Seit über einem Jahr mahne die FDP-Fraktion den Kultusminister, an die Initiative seiner Vorgängerin Gabriele Warminski-Leitheußer anzuknüpfen und das Inklusionskonzept fraktionsübergreifend zu erarbeiten. Einen FDP-Antrag auf Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe für das Inklusionskonzept lehnte die grün-rote Regierungsmehrheit im Landtag am 29. Januar 2014 ab. Und nun rufe der Kultusminister am 14. Februar 2015 zur ‚parteiübergreifenden Umsetzung' des grün-roten Gesetzentwurfs auf – kurz bevor ihn die Regierung beschlossen und zur Anhörung freigegeben habe. Bis heute habe die Landesregierung unserer Fraktion keinen Inklusions-Gesetzentwurf übersandt. Und öffentlich zugänglich sei er bislang auch nicht. Eine fraktionsübergreifende Initiative hätten die Freien Demokraten sich anders vorgestellt.

Kern wies darauf hin, dass dem grün-roten Inklusions-Entwurf auch in inhaltlicher Hinsicht eine interfraktionelle Bearbeitung wahrlich nicht geschadet hätte.Was bisher von Grün-Rot vorgestellt worden wäre, sei möglicherweise gut gemeint, aber handwerklich unterirdisch. Was ein gestärktes Elternwahlrecht konkret bedeute, sei beispielsweise völlig unklar. Da seien Unstimmigkeiten und Konflikte vor Ort vorprogrammiert – zu Lasten der Betroffenen und ihrer Eltern.

Es räche sich, dass Grüne und SPD hohe Erwartungen bei der Inklusion geweckt haben. Ob ein Inklusionsgesetz mehr Chancen eröffne, messe sich an seiner Praxistauglichkeit. Eine fraktionsübergreifende Initiative hätte die Chance bedeutet, den betroffenen jungen Menschen in den Mittelpunkt des Gesetzes zu stellen. Diese Chance sei aber ebenso verpasst worden wie diejenige, mit Inklusionsbudgets beispielsweise mit einer Art Rucksack pro Schüler einen klugen Finanzierungsrahmen für qualitativ fundierte Inklusionsangebote zu schaffen, so Timm Kern.

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