Wie Böhlen erläuterte, war die Landesregierung in dem einschlägigen Beschluss des Petitionsausschusses vom Oktober 2014 aufgefordert worden, ein Monitoring durchzuführen und vom serbischen Innenministerium eine Auskunft über die Versorgung mit Wohnraum, den Zugang zu medizinischer Versorgung und die finanzielle Ausstattung im Herkunftsland einzuholen.
Böhlen wies ausdrücklich daraufhin, dass die heutige Beratung keine neuerliche Behandlung der Petition umfasste. Gegenstand der Beratung war ausschließlich die Entgegennahme des Berichts der Landesregierung.
„Die gestern neu eingereichte Petition ‚Sofortiges Wiedereinreise- und Rückkehrrecht von Frau A. und ihren Kindern nach Freiburg!' wird jetzt daraufhin überprüft, ob das Land oder der Bund die rechtliche Zuständigkeit hat", teilte die Ausschussvorsitzende mit. „Sollte die Petition in die Zuständigkeit des Bundes fallen, wird sie unverzüglich an den Bundestag abgegeben und die Petenten werden sofort benachrichtigt. Liegt sie indes im Zuständigkeitsbereich des Landes, so wird sie vom Petitionsausschuss verantwortungsvoll und sorgfältig geprüft werden", erklärte Böhlen.
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