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Bauen in Überschwemmungsgebieten? Regierungspräsidien stellen Tipps online

Stand: 12.02.15 19:42 Uhr

12.02.2015. Die baden-württembergischen Regierungspräsidien haben wichtige Informationen zum Thema "Bauen in Überschwemmungsgebieten" ins Netz gestellt. Dort finden sich wichtige Fragen und Antworten zum Thema "Bauen und Planen in Überschwemmungsgebieten. Darunter fallen in Baden-Württemberg alle Gebiete, in denen wenigstens ein mal in Hundert Jahren ein Hochwasser-Ereignis zu erwarten ist.

Durch das baden-württembergische Wassergesetz werden Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (sog. HQ100-Gebiete), als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Dies schränkt die Bebaubarkeit der betroffenen Flächen ein. Die Neuregelung hat in der Praxis viele Fragen aufgeworfen.

Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg haben nun wichtige Fragen und Antworten zum Thema „Bauen und Planen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten" erarbeitet und diese als Information und Hilfestellung sowohl für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Kommunen, Planer und kommunalen Gremien ins Netz gestellt. Die Fragen und Antworten können unter www.rp-tuebingen.de in der Rubrik „Aktuelles" eingesehen und heruntergeladen werden.

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