Brand eines Möbelhauses in Albstadt | Bildquelle: RTF.1

Hechingen/Albstadt-Tailfingen:

Brandstiftung in Tailfinger Möbelhaus: Milde Strafe für geständigen Eigentümer/Keine Abschiebung

Stand: 10.02.15 10:02 Uhr

Im Fall der Brandstiftung in einem Möbelhaus in Albstadt -Tailfingen im Juli 2014 ist der geständige Angeklagte - der Eigentümer des Möbelgeschäfts - zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und 11 Monaten verurteilt worden.


Das Hechinger Landgericht blieb damit unter der Forderung des Staatsanwalts. Bei einer Strafe ab drei Jahren hätte dem 31jährigen Familienvater die Abschiebung gedroht.

Der Mann hatte während des Prozesses die Brandstiftung lange geleugnet, dann aber gestanden, den Brand gelegt zu haben, um an Versicherungsleistungen zu kommen.

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