Innenminister Reinhold Gall | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart/ Freiburg:

Innenminister Gall verteidigt Rückführung der Familie Ametovic

Stand: 06.02.15 13:07 Uhr

Die Rückführung der Familie Ametovic sei geboten und zumutbar gewesen, außerdem habe er sich selbst ein Bild von der Lage gemacht.

Mitarbeiter des serbischen Kommissariats für Flüchtlinge und Migration haben der Familie Mustafic/Ametovic im Anschluss an ihre Rückführung nach Belgrad am 20. Januar 2015 diverse Unterstützung angeboten und diese inzwischen an ihrem Wohnsitz in Niš aufgesucht. Die Familie habe
keine Probleme bei der medizinischen Versorgung und bekomme zum Teil Sozialhilfe. Das hat das vom Innenministerium Baden-Württemberg um Auskunft gebetene serbische Innenministerium berichtet. Damit habensei der besondere Auftrag des Petitionsausschusses im Landtag erfüllt, erklärte Innenminister Reinhold Gall am Donnerstag, in Stuttgart.

Er wies zugleich darauf hin, dass  grundsätzlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Beurteilung der Lage in den Zielländern zuständig sei und gegebenenfalls Abschiebungsverbote aussprechen könne.Das Regierungspräsidium Karlsruhe prüfe demgegenüber intensiv, ob eine Abschiebung zu einem bestimmten Zeitpunkt zumutbar sei. Humanitäre Abschiebungshindernisse könnten sich aus der aktuellen persönlichen Situation von Flüchtlingen ergeben, etwa wenn der Abschluss einer Schul- oder Berufsausbildung unmittelbar anstehe, eine Geburt demnächst  bevorstehe, sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde oder erkrankte Familienmitglieder betreut werden müssten.

Das Ehepaar Mustafic/Ametovic war mit fünf Kindern im Juli 2013 visumfrei ins Bundesgebiet eingereist. Daraufhin stellten sie Asylanträge. Ein weiteres Kind wurde im Oktober 2013 hier geboren. Alle Asylanträge wurden als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Auch mehrere gerichtliche Verfahren hatten keinen Erfolg. Eine zuvor für Anfang September 2014 angekündigte Abschiebung hatte nicht vollzogen werden können. Der Landtag hat im November einer Petition nicht abgeholfen. Die nunmehr erfolgte Rückführung wurde bereits am 12. Dezember 2014 ab der vierten Kalenderwoche 2015 angekündigt. Die Familie hatte damit ausreichend Zeit für eine freiwillige Ausreise. Noch vor der Abreise wurde Frau Ametovic von einem Arzt am Flughafen unbeschränkte Reisefähigkeit bescheinigt. Zudem gebiete vor dem aktuellen Hintergrund der Flüchtlingswelle aus Syrien und dem Irak eine Selektierung der Flüchtlinge, resümmierte Gall. 

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