Die bisher vorliegenden Verkehrsprognosen rechtfertige den Bau einer festen Querung, von der heute ausgegangen werden muss, dass sie insgesamt mehr als neun Milliarden Euro kosten werde und ihrer deutschen Hinterlandanbindung, die vom Bundesrechnungshof ohne Einbeziehung zahlreicher weiterer Kosten bereits im Jahr 2008 mit mehr als 1,7 Milliarden Euro veranschlagt worden sind, tatsächlich jedoch unter Einbeziehung aller weiterer, bisher nicht berücksichtigter Kosten tatsächlich heute bei rund 2,5 bis drei Milliarden Euro liegen dürften, in keinster Weise, schreibt die Fraktion zur Begründung. Die Voraussetzungen, unter denen der Staatsvertrag zwischen den Vertragspartnern abgeschlossen worden sei, hätten sich hinsichtlich verschiedener Aspekte in der Vergangenheit mehrfach deutlich verändert. Dies betreffe vor allem ökonomische Rahmenbedingungen.
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