Mittels Fluggastdatenspeicherung (PNR) will die EU-Kommission die Daten aller Passagiere erfassen, die in die EU und von der EU aus fliegen. Die Umsetzung wurde vor zwei Jahren vom Europäischen Parlament behindert. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2014 für ungültig erklärt, da sie unvereinbar mit den europäischen Grundrechten sei.
Die EU-Kommission sollte die bestehende Rechtsunsicherheit schnellstmöglich beseitigen, betonte Schröder. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein für die Bekämpfung des Terrorismus notwendiges Instrument und insbesondere bei der Aufdeckung terroristischer Netzwerke unerlässlich. Die rechtlichen Grundlagen und Schranken einer neuen EU-Richtlinie hätten die Urteile des EuGH und des Bundesverfassungsgerichtes eindeutig festgelegt.
Mit Blick auf die geplante Speicherung der Fluggastdaten zeigte sich Schröder optimistisch, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bald zu einer Einigung kommen werden.
Die CDU/CSU-Fraktion bewertete die Maßnahmen, die in Deutschland und Europa als Reaktion auf die Anschläge von Paris auf den Weg gebracht werden sollen, positiv. Besonders die Vorratsdatenspeicherung bezeichnete sie als ein wichtiges Instrument. Besorgt zeigten sich Abgeordnete der Fraktion jedoch angesichts der Durchlässigkeit der griechisch-türkischen Grenze. Gerade dort müssten systematische Kontrollen sichergestellt werden. Bei der Ein- und Ausreise von Personen müsse gewährleistet sein, dass die verfügbaren Daten im Schengener Informationssystem auch abgerufen würden.
Ein Abgeordneter aus den Reihen der SPD-Fraktion sprach sich ebenfalls für die Vorratsdatenspeicherung aus, wenn auch in sehr engen Grenzen. Wichtig sei es, eine rechtskonforme Regelung zu erreichen. Darüber hinaus müssten aber auch die bestehenden Instrumente effektiver genutzt werden, etwa das Schengener Informationssystem und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheitskräfte. Polizei und Sicherheitsbehörden müssten sachlich und personell in die Lage versetzt werden, den gewachsenen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wertete das Vorhaben der EU-Kommission, die Fluggastdatenspeicherung trotz des EuGH-Urteils vom April vergangenen Jahres wieder auf die Tagesordnung zu rücken, kritisch. Auch der Vorratsdatenspeicherung erteilte sie eine Absage. In Frankreich, wo es die Vorratsdatenspeicherung gebe, hätte dieses Instrument letztlich dazu geführt, dass die Sicherheitsbehörden zu viel wussten und deshalb weniger handlungsfähig gewesen seien.
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