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Fildern:

Schäfer muss gehen - Petition erfolglos: Weideflächen werden zwangsgeräumt

Stand: 30.01.15 00:17 Uhr

29.01.2015. Eine Petition, mit der sich ein Schäfer gegen die Zwangsräumung von Weideflächen auf den Fildern gewandt hatte, wurde vom Petitionsausschuss des Landtags in seiner gestrigen Sitzung einstimmig zurückgewiesen. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, am Donnerstag, 29. Januar 2015, mit. Die Gemeinde hatte die Verträge nicht verlängert, weil sie dem Petenten Bewirtschaftungsmängel und Tierschutzverstöße vorgeworfen hat.

Grund für die Zwangsräumung der Weidefläche waren Böhlen zufolge abgelaufene Pachtverhältnisse. Die Gemeinde habe die Verträge nicht verlängert, weil sie dem Petenten Bewirtschaftungsmängel und Tierschutzverstöße vorwerfe. Der Petent lasse seine Flächen verwahrlosen und sorge nicht für eine ordnungsgemäße Beweidung. Die Schafe seien schlecht beaufsichtigt, fremde Wiesen und Äcker benutzt sowie Weideflächen vernachlässigt worden, so die Vorwürfe.

Bei einer Prüfung sei festgestellt worden, dass die von dem Schäfer bewirtschafteten Flächen Überwüchse zeigten und verbuscht und verdornt waren sowie Naturdenkmale nicht gepflegt wurden. Auch Kontrollen des Veterinäramtes hätten leichte Mängel ergeben, die vom Petenten allerdings abgestellt worden seien.

„Der Petent war der Meinung, dass er einen Anspruch auf Fortsetzung der Pachtverträge hat", berichtete Böhlen. Nach Auffassung des Petenten müsse dem Abschluss des zivilrechtlichen Vertrages eine öffentlich-rechtliche Auswahlentscheidung vor­ausgehen. Eine solche habe jedoch nicht stattgefunden. „Eine öffentlich-rechtliche Auswahlentscheidung ist indes nur bei der Benutzung von öffentlichen Einrichtungen erforderlich, nicht aber bei der Verpachtung von Gemeindeflächen", stellte Böhlen klar. Ein zivilrechtlicher Anspruch auf Fortsetzung der Pachtverträge sei von Gerichten in zwei Instanzen verneint worden. Daraufhin sei ein Räumungsurteil ergangen.

„Der Petitionsausschuss kam bei dieser Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis, dass der Petition nicht abgeholfen werden kann", erklärte Vorsitzende Böhlen.

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