Dem Ausschussvorsitzenden zufolge ging es in dem Antrag der FDP/DVP-Fraktion im Zusammenhang mit der Förderpraxis auch um die Kriterien für die Förderung des Streuobstbaus. Obst- und Gartenbauvereine hätten wiederholt Schwerverletzte und Todesfälle bei der Ernte und Pflege an alten Hochstammbäumen beklagt. Die Vereine hätten deshalb gefordert, die einschlägigen Förderrichtlinien so zu überarbeiten, dass künftig auch Bäume mit einer geringeren Höhe gefördert würden.
Wie Traub ausführte, sei in dem Antrag außerdem gefragt worden, aus welchen Gründen die Landesregierung die Förderung des Streuobstbaus nach wie vor auf Hochstammsorten begrenze. Das Ministerium habe mitgeteilt, dass innerhalb des neuen Fördermoduls „Baumschnitt" die Förderung nicht auf bestimmte Sorten beschränkt sei. Gefördert werden könnten Streuobstbestände, die aus großkronigen Bäumen bestünden, in weitläufigen Abständen gepflanzt seien und sich außerhalb von Hausgärten ohne Einzäunung befänden.
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