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Stuttgart:

Terminplan für NSU-Prozess festgelegt

Stand: 27.01.15 15:52 Uhr

Der Untersuchungsausschuss "Rechtsterrorismus/NSU BW" hat gestern in nicht öffentlicher Sitzung die genaue Planung der Sitzungstermine bis Anfang März festgelegt. Demnach sollen in den Sitzungen am 16. und 20. Februar sowie am 2. und 9. März 2015 zum einen Journalisten, Autoren und Wissenschaftler befragt werden, zum anderen soll der Fall einer angeblichen Selbstverbrennung in Bad Cannstatt behandelt werden. Am 2. Februar 2015 wird keine Sitzung stattfinden. Dies teilte der Ausschussvorsitzende, Landtagsvizepräsident Wolfgang Drexler (SPD) heute mit. Nach seinen Angaben lieferte Clemens Binninger MdB überdies in der gestrigen nicht öffentlichen Sitzung weitere wertvolle Hinweise und konkrete Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen.

Insgesamt gehe es bei der Planung der nächsten Sitzungen darum, möglichst wenig Zeit zu verlieren, betonte Drexler. Vieles hänge davon ab, wann die restlichen Akten des Landes und der Regierungsbericht sowie das umfangreiche Material des Oberlandesgerichts München, der Bundesanwaltschaft und des Bundesamtes für Verfassungsschutz vorlägen. Die Landesregierung habe in den nicht öffentlichen Sitzungen zugesagt, dass die Akten und der Regierungsbericht im Laufe des Februars vollständig geliefert würden. Bezüglich der Akten des Oberlandesgerichts München, der Bundesanwaltschaft und des Bundesamtes für Verfassungsschutz gehe man davon aus, dass diese bis Ende März vorlägen, erklärte Drexler. Der Sondersachverständige des Gremiums, Prof. Dr. von Heintschel-Heinegg, reise bereits am heutigen Dienstag zur Bundesanwaltschaft, um dort in den kommenden Tagen die Akten des Strafverfahrens gegen Zschäpe u.a. am OLG München zu sichten.

Ohne Kenntnis der Akten sei eine Vernehmung von Ermittlungsbeamten, Mitarbeitern des Verfassungsschutzes und weiteren Zeugen nicht möglich. Teilweise sei es ohne diese Akten schon nicht möglich, über die bereits bekannten Personen hinaus die weiteren beteiligten Personen zu benennen. Im Übrigen sei die Aktenkenntnis erforderlich, um sich vertieft mit der Ermittlungsarbeit auseinanderzusetzen und gezielt Vorhalte machen zu können.

Um bis dahin keine Zeit zu verlieren, würden zunächst Journalisten, Autoren und Wissenschaftler befragt, um ihre durch eigene Recherchen gewonnenen Erkenntnisse in den Ausschuss einzubringen. Anschließend werde die Behandlung des Falls einer angeblichen Selbstverbrennung in Bad Cannstatt vorgezogen, weil die hierfür benötigten Akten schneller geliefert werden könnten. Benötigt würden hierfür vor allem die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Stuttgart und weitere Spurenakten. Die Ministerien hätten in nicht öffentlicher Sitzung zugesagt, dass diese Akten rechtzeitig vorlägen. Bei dem zu Tode gekommenen Mann habe es sich um einen potentiellen Zeugen zum Heilbronner Polizistenmord gehandelt, führte der Ausschussvorsitzende aus.

Laut Drexler befasst sich das Gremium an den beiden Sitzungsterminen Anfang März außerdem mit der Frage, ob von baden-württembergischen Behörden im Zusammenhang mit den NSU-Ermittlungen Akten vernichtet worden sind.

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