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Berlin / Stuttgart:

Minister Bonde sauer: Gegen Zerschlagung der Forststrukturen wehren - Bundeskartellamt konterkariert Verhandlungsergebnis beim Holzverkauf

Stand: 26.01.15 10:44 Uhr

26.01.2015.Das Bundeskartellamt stellt die gefundene Lösung zum Rundholzverkauf in Baden-Württemberg und der Struktur der Forstverwaltung erneut in Frage. Das teilte Forsstminister in einer Presse-Info mit. Bonde sagte: "Die Verschärfte Positionierung des Kartellamts ist unzumutbar". Das Land wehre sich gegen dieZerschlagung der baden-württembergischen Forststruktur.

Nach intensiven Verhandlungen sei im vergangenen Herbst eine Lösung gefunden worden, die - trotz einschneidender Veränderungen der Verwaltungsstrukturen - einen Weg aufgezeigt hat, der sowohl vom Land als auch von den Kommunalen Landesverbänden mitgetragen werden konnte.

Dies wurde, so Bonde, durch die Landesregierung im November beschlossen und war Grundlage für eine sogenannte Verpflichtungszusage, die das Land dem Bundeskartellamt gegenüber abgegeben hat. 

Bonde sagte: „Das Bundeskartellamt hat zwar die ausgehandelten Verpflichtungszusagen ur­sprünglich akzeptiert, bewertet diese jetzt aber völlig unerwartet in einem neuen Kon­text. Erst mit seinem Anhörungsschreiben im Dezember 2014 hat das Bundeskartell­amt offengelegt, dass es in vielen zentralen Fragen weiterhin eine andere Auffassung vertritt als im Kompromiss ausgehandelt."

Die Forsteinrichtung, die forsttechnische Betriebsleitung im Körperschaftwald ebenso wie der Revierdienst werden vom Bun­deskartellamt demnach als wirtschaftliche Tätigkeiten eingestuft.

Bonde sagte weiter: "Auch werde die vereinbarte Ausstiegsklausel für den Fall einer Änderung des Bundeswaldgesetzes letztendlich für wirkungslos erklärt. Dem können wir so nicht zustimmen. Dies ist sehr ärgerlich und kein verantwortungsvoller Umgang mit dem Wald, den Waldbesitzenden und den Menschen, die im Wald arbeiten".

Kommunale Waldbesitzer sehen Ziele der Waldbewirtschaftung in Gefahr

Der aktuelle Beschluss des Bundeskartellamts sei nicht geeignet, um die Ziele der kommunalen Waldbesitzer zu erreichen: "Deshalb hat der Gemeinsame Forstaus­schuss von Gemeindetag und Städtetag das Land als Verfahrensbeteiligten einstim­mig dazu aufgefordert, sowohl für die Holzvermarktung als auch für die damit zu­sammenhängenden forstlichen Dienstleistungen klare und rechtssichere Grundlagen zu schaffen", ergänzte der Präsident des Gemeindetags, Roger Kehle, die Ein­schätzungen des Ministers.

„Eine so tiefgreifende Strukturreform der Forstverwaltung macht nur Sinn, wenn sie zu stabilen und rechtssicheren Verhältnissen für die Forstverwaltung und Stadtkreise sowie für die waldbesitzenden Kommunen führt. Das, was das Bundekartellamt in seinem Anhörungsschreiben ausführt, konterkariert aber dieses Ziel geradezu. Dass das Bundeskartellamt auf diese Weise den mit dem Land gefundenen Kompromiss nun wieder aufkündigt, ist für mich nicht nachvollziehbar", so die Einschätzung der Präsidentin des Städtetags, Oberbürgermeisterin Barbara Bosch.

Auch der Präsident des Landkreistages, Landrat Joachim Walter, sieht den Ver­pflichtungszusagen die Grundlage entzogen. „Das aktuelle Anhörungsschreiben des Bundeskartellamts birgt in sich Widersprüche und bietet damit keine ausreichende Rechtssicherheit für eine praktikable Umsetzung. Bisher haben das Land und die kommunalen Landesverbände an einem Strang gezogen und alle Schritte des Ver­fahrens intensiv abgestimmt und gemeinsam getragen. Das soll auch weiter so blei­ben. Die Landkreise werden eine strukturelle Änderung der Forstverwaltung nur auf rechtssicherer Basis umsetzen", betonte Walter.

Vor diesem Hintergrund sei in den letzten Wochen nochmals alles versucht, mit dem Bundeskartellamt eine tragfähige Lösung zu finden. „Es ist mir unerklärlich, wie eine Bundesbehörde hier agiert. Letztendlich bleibt dem Land nun keine andere Mög­lichkeit als die Notbremse zu ziehen. Deshalb haben wir heute die Zusagen des Lan­des an das Bundeskartellamt zurückgenommen", sagte Minister Bonde.

Es liege nun in der Verantwortung des Bundeskartellamtes, daraus die notwendigen Schlüsse zu ziehen. „Möglicherweise wird das Bundeskartellamt reagieren, indem es dem­nächst den gemeinsamen Holzverkauf förmlich untersagen wird", erläuterte der Minis­ter.

Das Land werde in engem Schulterschluss mit den Kommunalen Landesverbän­den alles tun, um Risiken im weiteren Verfahren zu minimieren und erforderlichenfalls auch den Rechtsweg beschreiten. „Wenn dazu kurzfristig organisatorische Änderun­gen beim Holzverkauf durch die Landratsämter notwendig werden, werden wir diese mittragen", sicherte Präsident Walter dem Minister zu. „Dabei gehen wir davon aus, dass das Land den Kreisen im Hinblick auf etwaige finanzielle Risiken zur Seite steht", so Walter.

Das jetzige Kartellverfahren geht dem Fortsministerium zufolge zurück auf eine Beschwerde der Sägeindustrie aus dem Jahre 2002, die 2008 mit einer Verpflichtungszusage des Landes abgeschlossen wurde. Die darin vereinbarten Maßnahmen wurden zwischenzeitlich umgesetzt, ha­ben jedoch nach Ansicht des Kartellamts nicht den erwarteten Erfolg gebracht.

Des­halb hat das Bundeskartellamt 2012 unter anderem auf Veranlassung der Säge- und Holzindustrie ein neues Verfahren gegen das Land Baden-Württemberg zum gemein­schaftlichen Holzverkauf und das Betreuungsangebot der staatlichen Forstverwaltung im Körperschafts- und Privatwald eröffnet.

Es hat in einem Beschlussentwurf im Dezember 2013 Folgendes verlangt:

 eine konsequente strukturelle Trennung der Holzvermarktung zwischen dem Staatswald einerseits und dem Körperschafts- und Privatwald andererseits, beginnend bei der Holzauszeichnung, mehr Eigenverantwortlichkeit für die Waldbesitzenden und mehr Wettbewerb im Bereich der Kommunal- und Privatwaldbetreuung,kostendeckende Entgelte für forstliche Dienstleistungen öffentlicher Anbieter.

Eine Untersagungsverfügung des Kartellamtes hätte nach Angaben des Ministeriums zur Folge, dass der Holzverkauf einschließlich des Holzauszeichnens für die Körperschafts- und Privatwälder über 100 Hektar durch staatliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung untersagt wäre. Dagegen könnte das Land nur noch Rechtsmittel einlegen, wobei dieses im konkreten Fall keine aufschiebende Wirkung hätte.

Das Land habe daher nach Abwägung aller Risiken von Anfang an in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden ein konstruktives Vorgehen präferiert und eine sogenannte Verpflichtungszusagenentscheidung des Bundeskartellamtes (§ 32b des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen) angestrebt.

Diese beinhaltet verbindli­che Zusagen des Landes zur Umsetzung notwendiger Änderungen der Forststruktur, damit eine aus Sicht des Bundeskartellamtes kartellrechtskonforme Holzvermarktung sichergestellt werden kann. Den entsprechenden Beschluss hatte der Ministerrat im November 2014 gefasst.

Die Eckpunkte sollten die erzwungenen Änderungen auf den Landeswald konzentrieren und privaten und körperschaftlichen Waldbesitzenden Än­derungen weitgehend ersparen.

Das Bundeskartellamt hat dem Ministerium zufolge darauf aufbauend den Verfahrensbeteiligten den Entwurf einer Verpflichtungszusagenentscheidung übermittelt. In der rechtlichen Würdigung wird das Verhandlungsergebnis grundsätzlich in Frage gestellt:

"So werden die Forst­einrichtung und die forsttechnische Betriebsleitung im Körperschaftwald ebenso wie der Revierdienst vom Bundeskartellamt als wirtschaftliche Tätigkeiten eingestuft. Auch wird die vereinbarte Ausstiegsklausel für den Fall einer Änderung des Bun­deswaldgesetzes letztendlich für wirkungslos erklärt. Diesen Änderungen gegenüber den ursprünglichen Verhandlungsergebnissen kann das Land nicht zustimmen." schreibt das Forstministerium in einer Pressemitteilung.

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