Tübingen:
Lebenslange Haftstrafe
Stand: 05.03.14 16:26 Uhr
Lebenslange Haft für den Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft jetzt beim Prozess vor dem Tübinger Landgericht um den Mord mit einer Buddha-Statue gefordert.
Eine solche soll das Tatwerkzeug gewesen sein, mit der ein 44-jähriger Mann seinen ehemaligen Vermieter in Nagold-Hochdorf erschlagen hat. Grund seien Schulden von mehr als 135.000 Euro gewesen, von denen die Familie des Angeklagten nichts erfahren sollte. Er hatte die Tat zu Prozess-Beginn gestanden. Die Verteidigung fordert eine Haftstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren.
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