Facharbeiterein an Maschine | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen:

IG Metall will über Betriebsratswahlen informieren

Stand: 05.03.14 14:52 Uhr

Laut IG Metall und Betriebsverfassungsgesetz sollte jeder Betrieb mit fünf oder mehr Mitarbeitern einen Betriebsrat haben. Jeder im Betrieb dürfe wählen – zur Wahl aufstellen könne sich jeder, der länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sei.

Ein Betriebsrat sei ein Beauftragter der Beschäftigten, erklärte der zweite Bevollmächtigte der IG Metall Reutlingen-Tübingen Ernst Blinzinger. Seine Aufgabe sei es, dafür zu sorgen, dass die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber ausgewogen austariert würden, damit auch sie einen Vertreter gegenüber der Geschäftsführung hätten. Dennoch gebe es viele Unternehmen ohne Betriebsrat. Viele Arbeitnehmer würden das Gesetz entweder nicht kennen oder hätten Angst vor ihrem Arbeitgeber. Einige Firmenbetreiber würden auch keinen Betriebsrat dulden. Dass der aber wichtig sei, zeige das Beispiel Willi Betz. Die Reutlinger Firma würde bald einen Werksteil schließen und deshalb einige Arbeitnehmer entlassen. Jeder denkt laut Blinzinger ja, dass es eine Abfindung, einen Sozialplan gäbe, wenn man entlassen wird. Und das sei genau da nicht der fall, wo es keinen Betriebsrat gibt. Weil im Gesetz, das die Regeln festlegt für das Miteinander im Betrieb, stehe, dass in diesen Dingen der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat verhandeln müsse. Und dort, wo es keinen Betriebsrat gäbe, brauche er auch mit niemandem zu verhandeln. Die Verantwortlichen der IG Metall Reutlingen-Tübingen wollen daher gezielt auf Unternehmen ohne Betriebsrat zugehen und informieren. Denn vom 1. März bis zum 31. Mai stehen wieder die alle vier Jahre stattfindenden Betriebsratswahlen an.
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