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Berlin / Pfullingen:

Bundeshauptstadt Berlin klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Zensus 2011- Klage liegt auch im Interesse der Stadt Pfullingen

Stand: 22.12.14 23:51 Uhr

22.12.2014. Eine positive Nachricht kommt aus der Bundeshauptstadt Berlin für alle Städte und Gemeinden, die an der Klärung der Rechtmäßigkeit des Zensus 2011 und dessen Ergebnissen interessiert sind. Berlin hat am 16.12.2014 beschlossen, die Verfassungsmäßigkeit des Zensusgesetzes 2011 vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Ein solcher Antrag im Wege der abstrakten Normenkontrolle ist dem Stadtstaat - anders als allen Kommunen Baden-Württembergs - als Bundesland möglich.

Berlin hat "schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken" gegen den Zensus 2011. Die Gründe hierfür decken sich im Wesentlichen u. a. auch mit den Ausführungen der Widerspruchsbegründung der Stadt Pfullingen gegen den Zensusbescheid.

Die Stadt Pfullingen hätte ohne die Reduzierung der Einwohnerzahl durch den Zensus heute aktuell 18.964 Einwohner. Bürgermeister Rudolf Heß weist nochmals darauf hin, dass die reduzierte Einwohnerzahl erhebliche Nachteile im kommunalen Finanzausgleich hätte. Deshalb sei der Stadt gar nichts anderes übrig geblieben, als gegen den Zensus zu klagen. Nach wie vor sei für Pfullingen das Zensusergebnis nicht nachvollziehbar.

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