Tatsächlich bezieht sich die Aussage offenbar auf den vom Staat initiierten Heimkinderfonds West. Dieser mit 120 Millionen von Bund, Ländern und Kirchen ausgestattete Fonds zahlte bislang nach einem Anerkennungsverfahren jedem in einem Heim missbrauchten Menschen bis zu 10.000 Euro an Sachleistungen.
Am Heimkinderfonds hat sich auch die Diözese Rottenburg-Stuttgart proportional beteiligt. Der Heimkinderfonds nimmt mit Jahresende 2014 keine weiteren Anträge mehr an. Wegen möglichen sexuellen Missbrauchs durch Mitarbeiter der Diözese können sich Frauen und Männer auch weiterhin an die KSM wenden, die pro anerkannten Missbrauchsfall in der Regel bis zu 5.000 Euro als Anerkennung erlittenen Unrechts sowie gegebenenfalls Therapiekosten übernimmt.
Im vorliegenden Fall in Leutkirch geht es um den ehemaligen und bereits verstorbenen Pfarrer, der dort von 1963 bis 1973 wirkte und nachweislich in dieser Zeit einen Jungen aus dem St. Anna-Heim im Pfarrhaus mehrfach sexuell missbrauchte. Die Missbrauchskommission weist darauf hin, dass das heute erblindete Opfer in gutem Einvernehmen mit der Diözese stehe. Der Mann habe sich durch das Anerkennungsschreiben mit der Bitte um Vergebung durch Bischof Gebhard Fürst tief berührt gezeigt und einen Teil der Anerkennungssumme der Nikolauspflege für blinde und sehbehinderte Menschen gestiftet.
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