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Stuttgart:

Neues Denkmalschutzgesetz in Kraft - Landesdenkmalamt jetzt beim Stuttgarter Regierungspräsidium gebündelt

Stand: 17.12.14 23:06 Uhr

Heute ist das neue Denkmalschutzgesetz in Kraft getreten. Es ist, so der Stuttgarter Regierungspräsident Schmalzl, die Grundlage für die organisatorische Stärkung der Denkmalpflege, die damit ab sofort unter dem Dach des Regierungspräsidiums Stuttgart gebündelt ist. Schmalzl sagte: "Es wird auch zukünftig jeweils einen konkreten, regional zuständigen Ansprechpartner für den jeweiligen denkmalpflegerischen Belang geben. Gleiches gilt für einen einheitlichen Ansprechpartner für die ehrenamtliche Denkmalpflege." Die Neuorganisation der Denkmalpflege bedeute kein Zurück zum früheren Landesdenkmalamt", betonte Schmalzl. Denn das Regierungspräsidium als Bündelungsbehörde mit allen Fachverwaltungen unter einem Dach und Entscheidungen aus einer Hand bleibe erhalten. Das neue Landesamt für Denkmalpflege ist nun mit mehr als 500 Beschäftigten die größte Abteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Regierungspräsident Johannes Schmalzl freut sich, dass die Änderung des Denkmalschutzgesetzes am 26. November 2014 vom Landtag einstimmig beschlossen wurde. „Die breite politische Zustimmung durch den Landtag ist eine große Bestätigung für die Entscheidung, die erneute strukturelle Änderung der Landesdenkmalpflege durchzuführen." 

Regierungspräsident Johannes Schmalzl sagte: „Mit der Zusammenfassung der Landesdenkmalpflege in einem Vor-Ort-Präsidium wird die fachliche Denkmalpflege gestärkt und wieder als Einheit nach innen und außen wahrgenommen"

Aus dem Landesamt für Denkmalpflege und den bisherigen Denkmalpflege-Referaten in den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe und Tübingen wird nun eine gebündelte Zuständigkeit im Vor-Ort-Präsidium in Stuttgart. Der Regierungspräsident kündigte an: „Es wird auch zukünftig jeweils einen konkreten, regional zuständigen Ansprechpartner für den jeweiligen denkmalpflegerischen Belang geben. Gleiches gilt für einen einheitlichen Ansprechpartner für die ehrenamtliche Denkmalpflege."

„Mit dieser Neustrukturierung wird die fachliche Denkmalpflege wieder als Einheit nach innen und außen wahrgenommen. Gleichzeitig ist die neue Binnenstruktur im Hinblick auf ein besseres Personalmanagement und eine Stärkung von Fachkompetenzen optimiert", so Schmalzl.

Im Einzelnen bedeutet dies die Vereinheitlichung der Arbeit durch einheitlich und wirksam umgesetzte Standards, einen flexiblen Einsatz von Technik und Personal über Regierungsbezirke hinweg, eine Vernetzung des Denkmalwissens durch Bündelung von Fachgebieten und viele Vorteile für Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Partner durch nur noch einen Ansprechpartner bei fachlichen Fragen, ergänzte Prof. Dr. Claus Wolf, Präsident des Landesamts für Denkmalpflege.

„Die Neuorganisation der Denkmalpflege bedeutet kein Zurück zum früheren Landesdenkmalamt", betonte Schmalzl noch. Denn das Regierungspräsidium als Bündelungsbehörde mit allen Fachverwaltungen unter einem Dach und Entscheidungen aus einer Hand bleibt erhalten.

Heute hieß der Behördenchef rund 180 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bislang in den Denkmalpflege-Fachreferaten der anderen baden-württembergischen Regierungspräsidien gearbeitet hatten, im Stuttgarter Regierungspräsidium willkommen. Das neue Landesamt für Denkmalpflege ist nun mit mehr als 500 Beschäftigten die größte Abteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart.

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