Der Pfarrer, auf dessen Computer kinder- und jugendpornografisches Material gefunden worden war, wird derzeit psychologisch und seelsorglich begleitet. Das Berliner Klinikum Charité sagte inzwischen eine Begutachtung des Geistlichen zu; das Bischöfliche Ordinariat hatte die Fachleute dort darum gebeten. Nach staatlichem Recht gilt der Priester zwar als nicht vorbestraft, allerdings muss er sich einem kirchlichen Verfahren stellen. Dabei geht es im Extremfall um die Entscheidung über den Verbleib des Priesters im Klerikerstand.
Nach dem 2010 drastisch verschärften kirchlichen Strafrecht muss der Vorgang der Glaubenskongregation im Vatikan vorgelegt werden. Dies wird voraussichtlich im ersten Quartal 2015 geschehen. Die Glaubenskongregation entscheidet dann über das weitere Vorgehen in dem Fall. Bis dahin bleibt der Priester, der sich derzeit außerhalb der Diözese Rottenburg-Stuttgart aufhält, beurlaubt.
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