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Rottenburg / Lauchheim:

Jugendpornografie: Pfarrer nach Strafbefehl von Amtspflichten entbunden - Bischof Fürst nimmt Rücktrittsgesuch an

Stand: 02.12.14 12:59 Uhr

02.12.2014. Bischof Gebhard Fürst hat am Dienstag das Rücktrittsgesuch eines wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie bestraften Pfarrers in Lauchheim im Ostalbkreis angenommen. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen hatte am selben Tag gemeldet, dass der seit April beurlaubte Geistliche einen Strafbefehl in Form einer Geldstrafe angenommen habe. Mit dessen Annahme gilt der 40-jährige als nicht vorbestraft. Mit der Entbindung des Pfarrers von seinen Amtspflichten ist der Weg frei für eine Neubesetzung der Pfarrstelle im Ostalbkreis.

Der Pfarrer, auf dessen Computer kinder- und jugendpornografisches Material gefunden worden war, wird derzeit psychologisch und seelsorglich begleitet. Das Berliner Klinikum Charité sagte inzwischen eine Begutachtung des Geistlichen zu; das Bischöfliche Ordinariat hatte die Fachleute dort darum gebeten. Nach staatlichem Recht gilt der Priester zwar als nicht vorbestraft, allerdings muss er sich einem kirchlichen Verfahren stellen. Dabei geht es im Extremfall um die Entscheidung über den Verbleib des Priesters im Klerikerstand.

Nach dem 2010 drastisch verschärften kirchlichen Strafrecht muss der Vorgang der Glaubenskongregation im Vatikan vorgelegt werden. Dies wird voraussichtlich im ersten Quartal 2015 geschehen. Die Glaubenskongregation entscheidet dann über das weitere Vorgehen in dem Fall. Bis dahin bleibt der Priester, der sich derzeit außerhalb der Diözese Rottenburg-Stuttgart aufhält, beurlaubt.

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