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Bad Wildbad:

Gas, Benzin, Schläge, Tritte - Staatsanwaltschaft Tübingen erhebt Anklage wegen versuchtem Totschlag

Stand: 01.12.14 23:05 Uhr

01.12.2014 Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat am 06.11.2014 Anklage an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Tübingen gegen einen Mann aus Bad Wildbad wegen versuchten Totschlags erhoben. Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 31.08.2014 in Untersuchungshaft. Der 46-jährige hatte versucht, seine Frau bei einem gemeinsamen Treffen zu töten. Die Frau hatte den Mann zusammen mit ihrem Vater zu einer Aussprache wegen bestehender Eheprobleme aufgesucht. Der Ehemann versuchte dann, seine Frau mit Gas, Benzin, Faustschlägen und Tritten zu töten.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen erhebt Anklage gegen einen 46-jährigen Mann aus Bad Wildbad wegen versuchten Totschlags:

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat am 06.11.2014 Anklage an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Tübingen gegen einen 46 Jahre alten Mann aus Bad Wildbad wegen versuchten Totschlags erhoben. Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 31.08.2014 in Untersuchungshaft.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am Nachmittag des 30.08.2014 versucht zu haben, seine Ehefrau zu töten. Diese hatte den Angeschuldigten zusammen mit ihrem Vater am Tattag zu einer Aussprache wegen bestehender Eheprobleme aufgesucht.

Im Verlauf des Gesprächs geriet der Angeschuldigte in solche Wut, dass er sich entschloss, seine Frau umzubringen. Er packte die Geschädigte an den Haaren und zog so fest daran, dass sie zu Boden stürzte. Dort versetzte er ihr mehrere wuchtige Faustschläge gegen Gesicht und Kopf und trat sie mehrmals kräftig gegen Oberkörper und Kopf.

Der Angeschuldigte drehte im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung den Verschluss einer Gasflasche auf, um das ausströmende Gas anzuzünden und so die Geschädigte zu töten. Nachdem dies aufgrund des Eingreifens seines Schwiegervaters nicht gelang, nahm der Angeschuldigte einen Benzinkanister, verschüttete einiges Benzin und warf den Kanister nach der Geschädigten, verfehlte sie aber.

Dem Schwiegervater gelang es abermals den Angeschuldigten bei der Tatausübung, insbesondere beim Entzünden des Benzins, zu stören.

Der Angeschuldigte folgte sodann seiner ins Freie geflohenen Frau und versetzte ihr dort mindestens zwei weitere Faustschläge ins Gesicht, woraufhin die Geschädigte zusammenbrach und zu Boden stürzte. Dort trat er ihr ein weiteres Mal gegen den Kopf und holte bereits zum nächsten Tritt aus, als sein Schwiegervater und kurze Zeit später Passanten ihn von weiteren Tathandlungen abhalten konnten.

In rechtlicher Hinsicht wertet die Staatsanwaltschaft die Tat als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die nach dem Strafgesetzbuch vorgesehene Rechtsfolge für das Verbrechen des Totschlags ist Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren.

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