Bis dahin sind in Baden-Württemberg nach Angaben des Finanzministeriums 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen, davon rund 94 Prozent digital. Das Ministerium weist darauf hin, dass auch nach dem Fristende eine Abgabe noch möglich ist. Wer noch nicht abgegeben hat, erhält noch im ersten Quartal eine Erinnerung. Das Finanzamt ist zunächst kulant. Einen Antrag auf Fristverlängerung braucht es daher nicht.
Bei der Grundsteuer A ist für die Abgabe noch Zeit bis zum 31. März. Ist diese Frist abgelaufen, folgt auch hier eine Erinnerung. Für die Grundsteuer A sind bislang nur zehn Prozent der Erklärungen eingereicht worden.