Die Frau soll ihre drei Kinder bei einem Besuch im Freizeitbad Albstadt im Juni letzten Jahres nicht ausreichend beaufsichtigt und somit gegen die elterliche Aufsichts- und Fürsorgepflicht verstoßen haben.
Dies hatte zur Folge, dass die 5-jährige Tochter der Frau, die nicht schwimmen konnte, beim Spielen mit dem Kopf unter Wasser geriet und das Bewusstsein verlor. Das Mädchen wurde wenige Minuten später von einer Besucherin entdeckt, konnte aber nicht mehr gerettet werden.