Die Kinder hätten in der Praxis des Arztes über Übelkeit, Kreislaufprobleme oder Atemnot beim Maskentragen berichtet. Der Arzt untersuchte die Kinder, dabei konnten aber keine besonderen Auffälligkeiten nachgewiesen werden. Trotzdem stelle er Maskenatteste für die Kinder aus.
Das Gericht verurteilte den Arzt zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro.