Ein Test ergab einen vorläufigen Wert von knapp über vier Promille. Der 40-jährige Mann musste sich einer Blutentnahme unterziehen.
Den Führerschein konnten die Beamten ihm nicht abnehmen, da ihm dieser bereits im Januar gerichtlich entzogen worden war.
Gegen den 40-Jährigen wurden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.