Die deutschen Wälder dienen als Erholungsraum für alle. Gleichzeitig sind sie aber auch wirtschaftliche Flächen. "Jeder Wald gehört jemandem. Meistens ist er in Privatbesitz oder Eigentum der Gemeinden, Bund oder Länder. Und das gilt dann auch für das Holz", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um abgebrochene Äste, geschnittene Holzscheite oder umgeknickte Bäume handelt, wie es sie häufig nach einem Sturm gibt. "Deshalb ist es grundsätzlich Diebstahl, wenn man im Wald Holz sammelt. In staatlichen Wäldern dürfen meist kleinste Mengen vom Boden aufgelesen werden. Das heißt zum Beispiel, Kinder können einen abgebrochenen Ast oder ein paar Stücke Rinde mit nach Hause nehmen."
Für größere Holzmengen, die zum Heizen dienen, gelten spezielle Regeln. Diese unterscheiden sich je nach Gemeinde oder Bundesland. Meistens ist eine spezielle Erlaubnis notwendig. Die stellt in der Regel das regionale Forstamt oder die Gemeinde gegen Gebühr aus. "Der Holzleseschein gilt dann für ein bestimmtes Waldstück und ist zeitlich befristet, manchmal auf eine Woche, manchmal auch auf einen Monat", erklärt R+V-Experte Rempel.
"Vorwiegend dürfen Sammelnde nur zu Boden gefallenes Holz (Leseholz) auflesen. Manche Lesescheine erlauben auch, Äste abzutrennen. Der zuständige Förster prüft und genehmigt die gesammelte Menge." Doch im Moment ist die Situation schwierig. "Aufgrund der hohen Nachfrage werden mancherorts derzeit gar keine Holzlesescheine vergeben." Er rät deshalb, frühzeitig beim Forstamt oder der Gemeinde nachzufragen.
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