Nach islamischem Recht waren die beiden zum Tatzeitpunkt noch verheiratet, hatten sich aber getrennt. Laut Anklage soll der Beschuldigte das Messer unvermittelt gezückt haben haben. Anschließend soll er geflohen sein. Er stellte sich aber der Polizei.
Das Opfer konnte sich noch auf die Straße schleppen, wo Passanten ihn fanden. Für Hilfe war es allerdings zu spät. Das Gericht plant sechs Verhandlungstage.