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Region Neckar-Alb:

Gewerkschaft NGG rät zum „Urlaubsgeld-Check“

Stand: 07.06.22 10:50 Uhr

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, kurz NGG, rät Beschäftigten zum „Urlaubsgeld-Check.“ Nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie stehe für viele Menschen die erster längere Auszeit an, daher sollten sich die Beschäftigten nun schlau machen, ob sie die Sonderzahlung zur Jahresmitte bekommen.

Zwar gebe es keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen, wie etwa der Ernährungs- oder Brotindustrie, sei die Extra-Zahlung klar tariflich geregelt, betont NGG-Geschäftsführer Hartmut Zacher.

Im Kreis Tübingen etwa arbeiten aktuell rund 4.200 Menschen im Lebensmittel- und Gastgewerbe. Das Urlaubsgeld werde meist mit der Lohnabrechnung für Juni oder Juli überwiesen.

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