Angemeldet werden können Kinder, die vor dem 1. März 2020 geboren wurden. Die Reihenfolge des Anmeldungseingang habe keine Auswirkungen auf die Aufnahmen, teilt die Stadt Metzingen mit, allerdings sollten die Anmeldungen bis spätestens 28. Februar erfolgen. Ein Anspruch oder eine verbindliche Zusage auf Aufnahme in eine bestimmte Einrichtung bestehe nicht, die Verwaltung versuche aber Wünsche zu berücksichtigen.
www.metzingen.de/Kinderbetreuung