Ruhezeiten: Auf die Nachbarn Rücksicht nehmen
Grundsätzlich gilt: Auch Sportler müssen die Ruhezeiten einhalten. Sportliche Aktivitäten in dieser Zeit müssen auf Zimmerlautstärke beschränkt oder ganz eingestellt werden. Allerdings gibt es für Ruhezeiten keine einheitliche gesetzliche Regelung: Die einzelnen Bundesländer und Gemeinden legen diese fest. Darüber hinaus können die Hausordnung und der Mietvertrag weitergehende zeitliche Vorgaben enthalten, an die sich die Mieter halten müssen.
Sportler sollten auch bedenken, dass manche Wohnungen hellhöriger sind als andere. Das gilt beispielsweise für viele Altbauten, da sie ohne besondere Schallschutzmaßnahmen gebaut wurden. Manchmal helfen dann spezielle Unterlagen wie Gummimatten dabei, die Lärmbelästigung zu verringern. Experte Nuß rät, im Zweifelsfall die Nachbarn anzusprechen. "Vielleicht gibt es ja Zeitfenster, in denen sich keiner gestört fühlt und auch lautere Aktivitäten in Ordnung sind."
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