Zur Meisterprüfung zugelassen wird, wer eine Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter oder Hauswirtschafterin gemacht hat und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet hat. Auch Personen, die eine fünfjährige Berufspraxis in diesem Bereich nachweisen können, werden zur Meisterprüfung zugelassen.
Die Anmeldungen nimmt das Regierungspräsidium Tübingen ab sofort entgegen. Hier gehts zum Antrag.