Strobl und Kretschmann (Archivbild) | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Freiboostern von 2G+ ist möglich: Dreifach-Geimpfte genießen in BW größere Freiheiten

Stand: 03.12.21 20:12 Uhr

"Geboosterte müssen bei 2G+ keinen Test vorlegen" - Dieser Satz der baden-württembergischen Landesregierung dürfte alle jetzt schon oder demnächst dreifach Geimpfte aufatmen lassen. In den Stunden vor dieser Klarstellung sorgten die 2G+ Pläne für schockierte Gesichter bei Bürgern und in der Gastronomie. Lesen Sie hier alles über die neue BW-Verordnung:

Schockierte Gesichter am Freitag Mittag in der Gastronomie: "Wenn 2G + kommt, dann ist es aus; dann können wir gleich dicht machen", sagte ein Gastronom gegenüber unserem Sender: "Wer kommt denn noch ins Restaurant, wenn er sich vorher testen lassen muss - keiner!"

Auf den Social Media-Foren und in Stellungnahmen zeigten sich Geimpfte ebenso schockiert, dass nun alle Impfungen für die Katz gewesen seien. Und manch Ungeimpfter konnte sich einen schadenfrohen Kommentar nicht verkneifen.

Dann aber der entscheidende Satz auf der Homepage der baden-württembergischen Landesregierung: "Geboosterte müssen bei 2G+ keinen Test vorlegen". Heißt also: Wer dreimal geimpft ist, kommt auch ohne Test rein.

Diese Regelung entspricht freilich den mittlerweile bekannt gewordenen Zahlen zur Wirkung der dritten Impfung: Demnach wird nicht nur der nach 5 bis 9 Monaten nachlassende Impfschutz der zweiten Impfung wieder hergestellt, sondern die Aktivierung des Immunsystems fällt nach der dritten Impfung sehr viel intensiver aus: Vergleicht man die Reaktion des Immunsystems jeweils vier Wochen nach der zweiten und der dritten Impfung, so reagiert das Immunsystem nach der dritten Impfung rund 7 bis 10 mal so stark, wie nach der zweiten.

Ein Grund für BioNTech - Gründer Sahin, weitere positive Effekte der Dritt-Impfung zu erwarten: Es könne sein, dass man nach der Drittimpfung bei einer Infektion mit CoviD-19 als deutlich weniger ansteckend sei, wie nach den ersten beiden Impfungen.

Eine weitere positive Nachricht: Bei Geimpften, deren Immunsystem nach den ersten beiden Impfungen kaum reagiert hat, führe die dritte Impfung doch noch zu einer Aktivierung des Immunsystems.

Diese Erkenntnisse dürften der Entscheidung der baden-württembergischen Landesregierung zugrunde liegen, dreifach Geimpfte von der neu verhängten Testpflicht, also 2G+, auszunehmen.

Was die Landesregierung am 03.12.2021 beschlossen hat, lesen Sie hier:

 

CORONA-MASSNAHME

03.12.2021

Gemeinsam gegen die vierte Welle

Die Infektionslage in Baden-Württemberg ist weiter kritisch. Daher verschärft Baden-Württemberg nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern die Corona-Maßnahmen erneut. Dafür weiten wir die 2G- und 2GPlus-Regelungen in vielen Bereichen aus.

Das Land plant, wie angekündigt, weitere Verschärfungen der bisherigen Corona-Regeln ab dem 4. Dezember 2021. Die neue Verordnung wird am 3. Dezember 2021 im Umlaufverfahren beschlossen und tritt am 4. Dezember 2021 in Kraft.

Die Landesregierung setzt damit Maßnahmen um, die am Donnerstag, 2. Dezember 2021, zwischen Ländern und Bund als Mindeststandards beschlossen worden sind. Aufgrund der hohen Infektionslage macht das Land von der in der Bund-Länder-Schalte vereinbarten Möglichkeit Gebrauch, in bestimmten Bereichen strengere Regeln einzuführen. Das Land nutzt damit explizit die Spielräume, die der Beschluss für besonders stark betroffene Regionen vorgibt.

Das betrifft insbesondere zwei Bereiche:

Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt. In der Alarmstufe II sind höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Im Profifußball bedeutet das faktisch, dass es Geisterspiele gibt.Für die Gastronomie gilt generell die 2GPlus-Regel. Das gilt auch für Hotelgastronomie.

Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen

Untersagung von Weihnachtsmärkten, Stadt- und Volksfesten.Bei Veranstaltungen, wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen, sind nur noch 50 Prozent der Auslastung erlaubt. Jedoch sind nicht mehr als 750 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.Diskotheken und Clubs und Einrichtungen, die clubähnlich betrieben werden, müssen schließen.Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen, gilt 2G+. In Bibliotheken und Archiven können Medien ohne Einschränkung abgeholt und zurückgebracht werden.Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt generell 2G. Eine Liste des zur Grundversorgung zählenden Einzelhandels finden Sie in unserer Übersicht (PDF).In der Gastronomie gilt 2G+. Das gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucherinnen und Besucher von Mensen, Cafeterien und Kantinen. Der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin uneingeschränkt möglich.Alkoholverkaufs- und Konsumverbot an Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die genauen Orte werden von den Städten und Gemeinden festgelegt. An diesen Plätzen darf auch kein Feuerwerk gezündet werden.

Geboosterte müssen bei 2G+ keinen Test vorlegen

Mit der neuen Corona-Verordnung, entfällt in Baden-Württemberg bei der 2G-plus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte – also für alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. Das teilte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Professor Uwe Lahl mit: „Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen." Damit wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten.

Kulante Übergangsregelungen für Gastro und Kultur

Zudem hat der Amtschef in einem Brief die Ortspolizeibehörden gebeten, mit der Ahndung der Verstöße bis Anfang nächster Woche kulant umzugehen, das heißt, diese noch nicht zu sanktionieren. „Die Lage ist sehr ernst, deshalb sollen wir uns natürlich alle an die neuen Regeln halten. Wir wissen aber, dass die neue Verordnung sehr kurzfristig kommt. Das ist eine riesige Herausforderung, etwa für Veranstalterinnen und Gastronomen. Deshalb sollten die Ortspolizeibehörden der Städte und Gemeinde, die für die Kontrolle der Corona-Verordnung zuständig sind, dies auch bei der Ahndung etwaiger Verstöße berücksichtigen. Das gilt vor allem für die Gastronomie und Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Aber klar ist: Wir brauchen diese neuen Regeln, um die Infektionslage und die Situation in den Krankenhäusern einigermaßen in den Griff zu bekommen. Von Ende nächster Woche an werden die neuen Regeln deshalb kontrolliert und sanktioniert."

Die strengen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte von einem Haushalt plus maximal einer weiteren Person bleiben bestehen. Gemäß dem Beschluss von Bund und Ländern soll zudem eine Teilnehmergrenze für geimpfte und genesene Personen bei privaten Feiern und Zusammenkünften von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich eingeführt werden. Bevor eine solche in Baden-Württemberg eingeführt werden kann, muss der Bund jedoch noch die Voraussetzungen schaffen.

In Hotspot-Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 500 gelten weiter nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte die Dringlichkeit der Maßnahmen: „Wir sind mitten drin in der vierten Welle, die angetrieben wird von einem hochaggressiven, wandlungsfähigen Virus. Wir müssen zu drastischen Mitteln greifen, um diese Welle zu stoppen. Das schmerzt, aber es ist notwendig. Die Lage auf den Intensivstationen ist dramatisch, wir müssen das System entlasten und die Ansteckungskurve so weit wie möglich abflachen. Deshalb kommt es mehr denn je darauf an, dass wir unsere Kontakte so weit wie möglich begrenzen und die Sicherheitszäune nochmals verstärken. Das gilt in kontaktintensiven Bereichen eben auch für Geimpfte und Genesene, weil auch sie – wenn auch in geringerem Ausmaß – Teil der vierten Welle sind."

Hilfen auch für Betriebe, die aus wirtschaftlichen Gründen schließen

Ministerpräsident Kretschmann fügte an: „Die Maßnahmen, die wir einführen müssen, bedeuten für zahlreiche Betriebe eine sehr große Härte. Das ist der Landesregierung bewusst. Wir sind mit der Bundesregierung im Gespräch darüber, wie die Wirtschaftshilfen so ausgestaltet werden können, damit die Folgen wirkungsvoll abgefedert werden. Wir setzen uns dabei gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Antragsvoraussetzungen und Förderkonditionen im Sinne unserer Unternehmen in den Programmen optimal ausgestaltet werden. So drängen wir unter anderem darauf, dass der Bund jetzt schnellstmöglich klarstellt, dass den Unternehmen, die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ihren Geschäftsbetrieb einschränken oder einstellen müssen, auch ein möglichst unkomplizierter Zugang zu den Hilfen gewährt wird, auch wenn keine Schließung ausdrücklich angeordnet wurde."

Nur Impfen führt dauerhaft aus der Pandemie

Weiterhin sei die Impflücke zu groß. „Es gibt nur ein Mittel, das uns dauerhaft den Weg aus Pandemie weist und mit dem wir diesen Teufelskreis aus Lockerungen und Schließungen verlassen können. Und dieses Mittel lautet: Impfen, Impfen und nochmal Impfen. Mit aller Kraft. Und allen Kräften, die helfen können", machte Kretschmann deutlich.

Deshalb sei wichtig, dass der Bund die Bemühungen der Länder beim Impfen nochmals stärker unterstützen will. Dazu gehöre, wie zugesagt, eine verlässliche Impfstofflieferung und die Ankündigung, dass der Kreis derjenigen, die Impfungen durchführen dürfen, deutlich ausgeweitet werden solle. Beim Thema Impfpflicht werde vom Bund neben den bereits geforderten einrichtungsbezogenen Impfpflichten auch eine zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht vorbereitet. „Es freut mich, dass hier Bewegung reinkommt. Das ist ein ganz wichtiges Signal", so Kretschmann.

Kretschmann begrüßte darüber hinaus, dass Nachbesserungen beim Infektionsschutzgesetz zugesagt wurden. „Ich bitte den Bund nun zügig, die Weichen für eine dauerhafte und rechtssichere Lösung zu stellen, die den Ländern die notwendigen Handlungsspielräume gibt. Dazu hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Grundlage bereitet. Wir nutzen das Instrumentarium, das uns zur Verfügung steht, aber das reicht nicht."

 

Soweit die Kurzfassung der neuen Corona-Verordnung auf der Homepage der Landesregierung - Stand:03.12.2021. Die komplette NEUE Corona-Verordnung anstelle der ALTEN Corona-Verordnung finden Sie demnächst hier!

Quellen: Homepage der Landesregierung BW / Eigene Recherche

Foto: RTF.1 - Archiv

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