Landtag Baden-Württemberg | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

2G+ und weitere: Landesregierung beschließt strengere Maßnahmen

Stand: 07.12.21 05:49 Uhr

Die baden-württembergische Landesregierung hat strengere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Diese treten ab Samstag in Kraft.

         -  Gastronomie, auch Hotelgastronomie

         -  Freizeit- und Kultureinrichtungen

Befreit von der Testpflicht: Geboosterte; Menschen, deren Immunisierung durch Impfung oder Infektion nicht länger als sechs Monate her ist 

Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte die Dringlichkeit der Maßnahmen: „Wir sind mitten drin in der vierten Welle, die angetrieben wird von einem hochaggressiven, wandlungsfähigen Virus. Wir müssen zu drastischen Mitteln greifen, um diese Welle zu stoppen. Das schmerzt, aber es ist notwendig. Die Lage auf den Intensivstationen ist dramatisch, wir müssen das System entlasten und die Ansteckungskurve so weit wie möglich abflachen. Deshalb kommt es mehr denn je darauf an, dass wir unsere Kontakte so weit wie möglich begrenzen und die Sicherheitszäune nochmals verstärken. Das gilt in kontaktintensiven Bereichen eben auch für Geimpfte und Genesene, weil auch sie – wenn auch in geringerem Ausmaß – Teil der vierten Welle sind."

Ministerpräsident Kretschmann fügte an: „Die Maßnahmen, die wir einführen müssen, bedeuten für zahlreiche Betriebe eine sehr große Härte. Das ist der Landesregierung bewusst. Wir sind mit der Bundesregierung im Gespräch darüber, wie die Wirtschaftshilfen so ausgestaltet werden können, damit die Folgen wirkungsvoll abgefedert werden. Wir setzen uns dabei gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Antragsvoraussetzungen und Förderkonditionen im Sinne unserer Unternehmen in den Programmen optimal ausgestaltet werden. So drängen wir unter anderem darauf, dass der Bund jetzt schnellstmöglich klarstellt, dass den Unternehmen, die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ihren Geschäftsbetrieb einschränken oder einstellen müssen, auch ein möglichst unkomplizierter Zugang zu den Hilfen gewährt wird, auch wenn keine Schließung ausdrücklich angeordnet wurde."

 

 


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