Die drei Geschäftsreisenden waren nach ihrer Rückkehr positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Sie kontaktierten daraufhin direkt den Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis, der Reiserückkehrer aus dem südlichen Afrika am 27. November 2021 öffentlich dazu aufgefordert hatte, sich im Falle eines positiven Testergebnisses sofort zu melden.
Die Infizierten leben im Alb-Donau-Kreis sowie im Stadtkreis Ulm und befinden sich zusammen mit ihren Haushaltangehörigen in häuslicher Isolation. Alle vier mit Omikron infizierten Personen weisen moderate Symptome auf. Das Gesundheitsamt hat die betreffenden Kommunen umgehend informiert und die dortigen Verwaltungen als zuständige Ortspolizeibehörden gebeten, die Einhaltung der Absonderungspflicht engmaschig zu kontrollieren.
Die Kontaktpersonen der Infizierten werden derzeit vom Gesundheitsamt Alb-Donau-Kreis unter Hochdruck ermittelt und informiert.
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