Das Alkoholverbot gilt auch für die Gastronomie und den dortigen To-go-Verkauf.
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer erklärte, es könne nicht sein, dass aus Infektionsschutzgründen auf dem Weihnachtsmarkt keine Essens- und Getränkestände gebe und ringsherum die Gaststätten Alkohol to-go ausschenken.
Das Verbot gilt am Freitag, den 10., und Samstag,11. Dezember von 10:00 bis 24:00 Uhr und am Sonntag, den 12 Dezember, von 11:00 bis 22:00 Uhr. Zu diesen Zeiten gilt ebenfalls ein Alkoholkonsumverbot auf dem Marktplatz und dem Holzmarkt.