Deshalb erinnert das Landratsamt Zollernalb daran, dass alle, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, ihre Fahrerlaubnis in den kommenden Jahren umtauschen müssen. Zuerst sind diejenigen dran, die ihren Führerschein bis einschließlich dem 31.12.1998 erhalten haben.
Der Umtausch geschieht gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Grund für den Umtausch ist eine EU-Richtlinie, die zum Ziel hat, die Führerscheine in der gesamten Europäischen Union fälschungssicher und einheitlich zu machen