So habe die Stadt Tübingen ein Flüchtlingsstipendium für Ausbildungsberufe ins Leben gerufen. Vor wenigen Tagen hätten Köche, Metzger und Altenpfleger des ersten Stipendiatenjahrgangs die Ausbildung beendet.
Doch in zahlreichen Fällen hatte das Ausländeramt keine Arbeitsgenehmigung erteilen können, so dass die Ausgebildeten trotz Arbeitsvertrag ein Arbeitsverbot bekamen. Das sei ein unhaltbarer Zustand.
Schuld sei eine bürokratische Hürde, die durch eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes beseitigt werden könne.