Einzelhandel | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Handel warnt vor 3G-Regelung in der Alarmstufe

Stand: 09.11.21 11:19 Uhr

Sollte die Corona-Alarmstufe eintreten, würde im Einzelhandel die 3G-Regelung in Kraft treten. Das heißt: einkaufen dürfen nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Menschen. Geschäfte der Grundversorgung sind davon ausgenommen.


Vor der 3G-Regelung warnt allerdings der Handelsverband Baden-Württemberg. Er befürchtet, dass zahlreiche Kunden dem Einzelhandel fernbleiben und ihre Besorgungen im Internet erledigen. Dabei seien die Händler gerade im Weihnachtsgeschäft auf Kunden angewiesen.

Der Verband rät dazu, von der Regelung abzusehen – und verweist auf das RKI, das bereits betont habe, dass der Einzelhandel kein Treiber der Pandemie sei.

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