So wurden jetzt die Bestimmungen zur Kohortenbildung aufgehoben. Eltern und sonstige externe Personen müssen grundsätzlich einen 3G-Nachweis vorlegen – also auch bei Elternabenden und im Rahmen der Eingewöhnung. Ausnahmen sind kurze Aufenthalte in der Einrichtung, zum Beispiel beim Bringen und Abholen des Kindes.
Mit den geänderten Regelungen soll ein weiterer Schritt in Richtung Regelbetrieb gegangen werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Kultusministeriums.
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