Impfung | Bildquelle: Pixabay

Baden-Württemberg:

Auffrischimpfungen auch für Über-60-Jährige möglich

Stand: 21.09.21 14:49 Uhr

Ab sofort können sich in Baden-Württemberg bei individuellem Wunsch, nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung auch Menschen ab 60 Jahren ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen.

Bereits seit dem 1. September 2021 können sich in Baden-Württemberg bestimmte Personen ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen. Die sogenannten Auffrischimpfungen werden beispielsweise für Menschen in Pflegeeinrichtungen, mit einer Immunschwäche oder für alle angeboten, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist immer, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Ab sofort können sich in Baden-Württemberg bei individuellem Wunsch, nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung auch Menschen ab 60 Jahren ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen.

„Wir haben den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zügig umgesetzt, damit besonders gefährdete Menschen weiterhin gut gegen einen schweren Krankheitsverlauf geschützt sind", sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag (21. September) in Stuttgart. „Zwar ist die Zahl der belegten Intensivbetten derzeit relativ stabil, doch müssen wir die Situation sorgfältig im Auge behalten. Umso wichtiger ist es, die zahlreichen Impfangebote im Land wahrzunehmen."

Alle Gruppen, für die diese Impfung aktuell empfohlen wird, können zeitnah eine Auffrischimpfung bekommen. Bis 30. September kann diese noch im Impfzentrum erfolgen. Zusätzlich und in der Zeit nach dem 30. September ist eine Auffrischimpfung bei der Hausärztin oder beim Hausarzt und bei der Betriebsärztin oder beim Betriebsarzt möglich. Nach der Schließung der Impfzentren wird es noch 30 Mobile Impfteams im Land geben, die weiterhin Menschen direkt vor Ort in den Heimen und Einrichtungen impfen werden. Daneben sind Auffrischimpfungen auch bei den Vor-Ort-Impfaktionen in den Stadt- und Landkreisen möglich.

Zu beachten ist, dass die Auffrischimpfung erst dann erfolgen kann, wenn die Zweitimpfung (oder im Fall von Johnson & Johnson bzw. bei Genesenen die einmalige Impfung) mindestens sechs Monate zurückliegt.

Bedingung, um eine Auffrischimpfung zu erhalten, sind der Nachweis über die Erst- und Zweitimpfungen in Form des gelben Impfausweises, des digitalen Impfnachweises oder eines Ersatzimpfnachweises, ein Lichtbildausweis sowie im Fall von Personen mit Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie ein entsprechendes ärztliches Attest, ärztliche Vorbefunde oder ein Arztbrief. Beschäftigte von medizinischen Einrichtungen müssen eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers mitbringen, aus der hervorgeht, dass sie bei ihrer Tätigkeit regelmäßig Kontakt zu Personen haben, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht.

Auffrischimpfungen ausschließlich mit mRNA-Impfstoffen

Auffrischimpfungen werden ausschließlich mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna durchgeführt. Erfolgten die ersten beiden Impfungen bereits mit einem mRNA-Impfstoff, so soll die Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff desselben Herstellers durchgeführt werden. Auch Personen, die eine Kreuzimpfung mit AstraZeneca und einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollen den mRNA-Impfstoff desselben Herstellers als Auffrischimpfung erhalten. Als Beispiel: Wurde eine Person zunächst mit AstraZeneca erst- und mit Biontech/Pfizer zweitgeimpft, so erfolgt die Auffrischimpfung ebenfalls mit Biontech/Pfizer. Eine Person, die Erst- und Zweitimpfung mit dem Impfstoff von Moderna erhalten hat, erhält auch eine Auffrischimpfung mit diesem Impfstoff. Personen, die bisher ausschließlich mit den Vektorimpfstoffen von AstraZeneca bzw. Johnson und Johnson geimpft wurden, können für die Auffrischimpfung den Impfstoff von Biontech/Pfizer oder den von Moderna erhalten. Für die Auffrischimpfung ist eine einzelne Impfdosis ausreichend.

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